Start » Bauen & Wohnen » Dichtigkeitsprüfung für den Hausanschluss / Kanal






Dichtigkeitsprüfung für den Hausanschluss / Kanal

Was ist zu beachten ?

Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986 – 30 eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31.12.2015 durchzuführen.

Ein Sonderfall ist in diesem Fall Nordrhein-Westfalen .
Hier ist die Rechtslage mit Wirkung zum 31.12.2007 grundlegend geändert worden.
Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungen wurde aus dem Bauordnungsrecht entfernt und § 45 BauO NW aufgehoben.
Stattdessen gilt in Nordrhein-Westfalen nun eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung aufgrund von § 61a Landeswassergesetz NRW (Frist gleichfalls bis 31.12.2015).

Was ist eine Dichtigkeitsprüfung ?

Bei einer Hausanschlussprüfung / Dichtigkeitsprüfung / Dichtheitsprüfung wird direkt vor und nach dem Stutzen eine Blase zur Absperrung gesetzt.

Sollte nur ein Zugang zum Hausanschluss vorhanden sein, bringt das Robotersystem eine Blase ca. 10 cm in den Hausanschluss ein.
Erst dann wird der Druck mit Hilfe von Luft oder auch Wasser aufgebaut und ein Computerprogramm startet die Prüfung der Dichtigkeit des Hausanschlusses.

Die entstehenden Abweichungen werden in einem grafischen Prüfprotokoll dokumentiert, um diese dadurch für jeden transparent darzustellen und um ein Nachweis darüber zu haben, ob der geprüfte Hausanschluss die Prüfung bestanden hat oder nicht.

Sollte diese Dichtigkeitsprüfung nicht bestanden worden sein, gibt es dann die verschiedene Verfahren um den Hausanschluss / Kanal wieder zu reparieren / sanieren .

Quelle: Herr Beck, dichtigkeitsprüfung4you.de
Umfangreiche Infos zum Thema Dichtigkeitsprüfung erhalten Sie unter www.dichtigkeitsprüfung4you.de.




Empfehlungen