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Die neue Mini GmbH – interessant für Handwerksbetriebe ?

In Zukunft ist es auch finanzschwachen Unternehmensgründern wie kleine Handwerkbetrieben möglich, eine “ GmbH “ zu gründen.

„Anlass der GmbH-Reform ist der wachsende Konkurrenzdruck für die deutsche GmbH durch ausländische Billig-Rechtsformen wie die britische Limited.
Diese sind weitaus billiger und weniger aufwändig zu gründen als die GmbH, deren Gründer mindestens 25 000 Euro Stammkapital mitbringen müssen.
Daher entscheiden sich viele Existenzgründer, ihre Firma nach britischem Recht zu gründen und so in den Genuss der Haftungsbeschränkung zu gelangen.

Ein eigenes Gesetz für die “ Unternehmergesellschaft “ (UG) soll es zwar nicht geben, wohl aber einen neuen Paragrafen 5a im GmbH-Gesetz.
Dort wird die Möglichkeit eröffnet, eine Mini-GmbH ohne Stammkapital zu gründen.
Die Gläubiger bleiben nicht ungeschützt: Für die Mini-GmbH gelten strenge Transparenzvorschriften.
Außerdem wird die Gesellschaft verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rückstellung zu bilanzieren und so Stück für Stück Eigenkapital aufzubauen.
Ist die für die GmbH-Gründung nötige Schwelle von 10 000 Euro erreicht, kann sich die Mini-GmbH zur echten GmbH umwandeln, muss aber nicht.“
Quelle: Handelsblatt

Umfangreiche Infos zur Mini GmbH oder Limited erhalten Sie unter www.limitedprofis.de

Quelle: Herr Beck, www.limitedprofis.de

Weitere Infos zur GmbH erhalten Sie unter Wikipedia



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