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Handwerker-Leistungen steuerlich absetzen

Verschenken Sie nicht Ihren Steuervorteil.
Mittlerweile können Handwerkerleistungen auch von Privatkunden steuerlich geltend genacht werden.
Sie möchten Ihre vier Wände sanieren, renovieren oder modernisieren?
Dann haben Sie die Möglichkeit, bis zu 600 Euro jährlich beim Finanzamt geltend zu machen.
Wichtig dabei ist : Nur der Arbeitslohn kann steuerlich abgesetzt werden und muß demnach in der Rechnung separat aufgeführt werden.
Auch die Badsanierung / Schwimmbadsanierung der Firma Bad & Pool Sanierung Slupina können Sie steuerlich absetzen.
In der Deutschen Handwerkszeitung finden Sie den kompletten Artikel sowie wichtige Informationen zu diesem Thema.
Auch eine Infobroschüre zum Thema kann hier als pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.














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