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Neues BGH Urteil zur Wohnflächenberechnung

Weicht die tatsächliche Quadratmeterzahl von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ab , kann das spürbare Auswirkungen auf die die Höhe der monatl. Miete und auch die jährlichen Betriebskostenabrechnung haben. Nach dem aktuellsten Urteil des Bundesgerichtshofes ( BGH ) vom 18.11.2015 kann das eine spürbare Auswirkung auf Mieter und Vermieter haben. Viele Vermieter und Eigentümer befürchten nun ein Klagewelle auf sich zurollen.

Der BGH kippte ( ganz nebenbei ) die bislang geltende Toleranzgrenze von zehn Prozent bei Wohnflächenabweichungen in Mietverträgen. Bei der Berechnung der Miete kommt es nun grundsätzlich „auf die tatsächliche Wohnungsgröße an“, wie der BGH in dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied (Az. VIII ZR 266/14).

Die 10 Prozent Regel gilt dann nicht mehr

Durch diese Entscheidung können Mieter bei denen die Wohnfläche von der Wohnfläche im Mietvertrag abweicht eine Mietsenkung fordern, auch wenn der Unterschied weniger als 10 Prozent abweicht.
Fortan ist auch die tatsächliche Wohnungsgröße entscheidend, wenn der Vermieter die Wohnfläche im Mietvertrag zu gering angesetzt hat.

Nachdem der Vermieter den Fehler bemerkte, wollte der Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen. Laut dem aktuellen Urteil ist das aber nur bis zur sogenannten Kappungsgrenze möglich. Demnach dürfen Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 bis 20 Prozent angehoben werden.

Warum wird der Mieter für falsche Zahlen haftbar gemacht ?

Der Deutsche Mieterbund begrüsst diese Urteil und lässt die Einwände des Eigentümerverband Haus & Grund nicht gelten, der anführt diese Urteil würde zu einer Klagewelle führen .“Wir befürchten, dass es bereits bei geringsten vermuteten Abweichungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt“, ferner würde eine korrekte Berechnung der Wohnfläche hohe Kosten verursachen.

Wie kann es aber sein, das der Mieter einen zu Hohe Mieter bezahlen soll und auch bei den Betriebskosten keine korrekte Berechnung erhält, nur weil der Vermieter seinen Mietgegenstand nicht richtig berechnet hat und nun die angeblich hohen Kosten als Argument ins Feld zieht, um eine Richtigstellung zu verhindern ?

Weiteren Informationen zur Wohnflächenberechnung finden Sie auf www.aufmassprofis.de



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