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Energieausweis für Nichtwohngebäude

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude nun ab dem 01. Juli 2009 Pflicht !
Mit Inkrafttreten der EnEV ( Energieeinsparverordnung ) am 01. Oktober 2007 hat sich für Eigentümer von Gebäuden die Verpflichtung ergeben, bei Verkauf, Neubau, Vermietung oder nach wesentlichen Änderungen an der Substanz des Gebäudes einen Energieausweis vorzuweisen.

energie

Dieser ist von einem Energieberater zu erstellen und jeweils 10 Jahre gültig. Ab dem 1. Juli 2009 setzt nun die letzte Stufe der EnEV an. Auch Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist nun verpflichtend für alle.
Für Nichtwohngebäude kann der Eigentümer sowohl den verbrauchsorientierten ( Verbrauchsausweis ) als auch den bedarfsorientierten ( Bedarfsausweis ) Energieausweis durch den Energieberater erstellen lassen.

In öffentlichen Gebäuden mit einer größeren Nettogrundfläche als 1000 qm sowie regelmäßigem Publikumsverkehr, muss Energieausweis öffentlich für alle Besucher des Gebäudes ausgestellt werden. Dieser Energieausweis gilt wie der Energieausweis für Wohngebäude für insgesamt 10 Jahre und ist danach zu erneuern.

Bei einem Energieausweis für Nichtwohngebäude, ist es egal ob es sich um einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis handelt, können nur für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile wie einzelnen Wohnungen oder einzelne Gewerbeeinheiten erstellt werden .

Quelle: Herr Beck, architekt4you.de




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